§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der filmSchneiderei, bzw. Johannes Schneider (im Folgenden „filmSchneiderei“ genannt) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.
1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich diese AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.
1.3 „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Bewegtbild, Ton, Bildfolgen, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
§ 2 Urheberrechte/Nutzungsrechte
2.1 Der filmSchneiderei steht grundsätzlich das Urheberrecht an allen den Bild- und Tonwerken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2 Die von der filmSchneiderei hergestellten Videos und Filme sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
2.3 Überträgt die filmSchneiderei Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung
2.4 Jegliche Manipulation des Films, der Verkauf oder die Teilnahme an Wettbewerben sind nicht gestattet, bzw. bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
2.5 Bei der Präsentation der Videos im Internet ist immer die filmSchneiderei und deren Webadresse erkennbar zu machen (z.B. „Film by Johannes Schneider www.diefilmschneiderei.de“, oder „Film © filmSchneidererei www.diefilmschneiderei.de“).
2.6 Der Auftraggeber stimmt durch den erteilten Auftrag automatisch zu, dass alle entstandenen Bilder und Filme zu Portfoliozwecken (z.B. Portfolio-Bücher, Firmeneigene Webseite, YouTube, Partnerwebseiten, Hochzeitsportale/Blogs und gedruckte Magazine) genutzt werden dürfen.
2.7 Die filmSchneiderei behält sich das Recht vor, Aufnahmen, in denen keine Personen oder Firmen eindeutig zu identifizieren sind anderweitig sowohl nicht kommerziell als auch kommerziell zu nutzen.
2.8 Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Recht auf die Herausgabe und Nutzung des Rohmaterials. Die Herausgabe des Rohmaterials muss zusätzlich Beauftragt werden und wird extra berechnet.
§ 3 Honorare, Eigentumsvorbehalt, Ausfallhonorar
3.1 Für die Herstellung der Videos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.
3.2 Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in höhe von 30% des Gesamtbetrages fällig und ist auf jeden Fall zu leisten.
3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Videos Eigentum des Videografen/Produzenten.
3.4 Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil der filmSchneiderei bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die filmSchneiderei behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§ 4 Haftung
4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die filmSchneidrei für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, HDV-Kassetten oder Daten haftet sie– wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern oder anderen digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
4.2 Die filmSchneiderei verwahrt die Daten und Videos sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Videos nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
4.3 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstarbeiten ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der filmSchneiderei alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird die filmSchneiderei für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Auftraggeber der filmSchneiderei eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihr während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist die filmSchneiderei und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
§ 6 Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
6.1 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die filmSchneiderei nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Videografen/Produzenten, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Videograf/Produzent auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Videografen/Produzenten kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die filmSchneiderei auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.2 Liefertermine für Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der filmSchneiderei bestätigt worden sind. Die filmSchneiderei haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.3 Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu zahlen. (Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)
§ 7 Datenschutz
7.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die filmSchneiderei verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 8 Vertragsstrafe, Schadensersatz
8.1 Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung der filmSchneiderei erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 1000,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Die AGB stehen dem Auftraggeber auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung. Änderungen der AGB behält sich die filmSchneiderei vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende AGB zu speichern oder auszudrucken und zusammen mit den Vertragsunterlagen aufzubewahren. In allen anderen Fällen gelten aktuelle AGB.
9.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der filmSchneiderei.
9.4 Mit der Unterschrift den Vertragsunterlagen erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.
Stand 20. April 2020